Der Brexit hat EU261 in zwei Verordnungen aufgeteilt. Erfahren Sie, welche Ihren Flug abdeckt und was das für Ihren Entschädigungsantrag bedeutet.
Kurze Antwort:
Die Regeln sind nahezu identisch. Die wesentlichen Unterschiede:
Nicht sicher, welche Verordnung Ihren Flug abdeckt? Prüfen Sie es in 30 Sekunden →
Vor dem Brexit galt EU261 für alle Flüge ab britischen Flughäfen. Als das Vereinigte Königreich die EU verließ, übernahm es die Verordnung als nationales Recht — jetzt als UK261 bezeichnet. Die Regeln haben sich nicht geändert. Der Geltungsbereich schon.
UK261 gilt für: alle Flüge, die von einem britischen Flughafen abfliegen (alle Airlines), und Flüge, die mit einer britisch lizenzierten Airline im Vereinigten Königreich ankommen.
EU261 gilt für: alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen (alle Airlines), und Flüge, die mit einer EU-basierten Airline in der EU ankommen.
Einfache Regel: Schauen Sie, wo der Flug abfliegt. Britischer Abflug = UK261. EU-Abflug = EU261. Die Nationalität der Airline ist nur bei Ankunftsflügen relevant.
Funktional gleichwertig:
Bei den aktuellen Wechselkursen in etwa dieselben Beträge.
UK261 hat eine einheitliche Antragsfrist von 6 Jahren. EU261 variiert je nach Land — die meisten erlauben 3 Jahre, einige bis zu 5-6 Jahre. Wenn Sie bei einem Flug ab einem britischen Flughafen bis zu 6 Jahren zurück eine Störung erlebt haben, können Sie möglicherweise noch einen Anspruch stellen.
Werden identisch ausgelegt. Britische Gerichte verweisen weiterhin auf EU-Rechtsprechung — Wallentin-Hermann bei technischen Defekten, Sturgeon bei Verspätungen. Ein Anspruch, der nach EU261 erfolgreich wäre, wäre es auch nach UK261.
Wenn Sie Edinburgh nach Barcelona über Amsterdam gebucht haben, gilt für die Strecke Edinburgh-Amsterdam UK261 (britischer Abflug), für Amsterdam-Barcelona EU261 (EU-Abflug). Sie machen den Anspruch gegenüber der Airline für die Gesamtverspätung an Ihrem Endziel geltend.
UK261: Wenden Sie sich an die britische Luftfahrtbehörde (CAA). EU261: Wenden Sie sich an die Nationale Durchsetzungsstelle im Abflugland (deutsches LBA, französische DGAC, spanische AESA usw.).
Das Verfahren ist bei beiden Verordnungen identisch. Der Berechtigungsprüfer von FlightComp erkennt automatisch, welche Verordnung gilt, sodass Sie das nicht selbst herausfinden müssen.
Prüfen Sie Ihre Berechtigung → Kostenlos, keine Anmeldung
Gelten Ryanair- und easyJet-Flüge ab dem Vereinigten Königreich unter UK261 oder EU261? UK261, da der Flug von einem britischen Flughafen abfliegt. Die Registrierung der Airline ändert das nicht.
Kann ich für denselben Flug nach beiden Verordnungen einen Anspruch stellen? Nein. Pro Flug gilt nur eine Verordnung, basierend auf Abflugpunkt und Airline.
Ist das Antragsverfahren für UK261 anders? Nein. Gleicher Ansatz — zitieren Sie einfach UK Regulation 261 statt EU Regulation 261/2004.
Gilt UK261 für Flüge ab Gibraltar? Gibraltar hat eigene Luftfahrtregeln. UK261 gilt für Flughäfen in England, Schottland, Wales und Nordirland.
Kostenlose Berechtigungsprüfung — keine Registrierung erforderlich. Wenn Sie berechtigt sind, erhalten Sie Ihr Entschädigungs-Kit für 14,99 $.
Meinen Flug prüfen →